Fotografieren im Tiergarten Schönbrunn

Für private Zwecke

Der Tiergarten Schönbrunn freut sich über reges Fotografieren im Tiergarten und begrüßt das große Interesse. Beim Fotografieren ist darauf zu achten, dass natürlich nur vom Besucherbereich aus fotografiert werden darf. Auch beim Blitzen gibt es gewisse Einschränkungen: In den meisten Tierhäusern herrscht Blitzverbot, was mit Hinweistafeln in den entsprechenden Gebäuden angezeigt wird.

Für die private Nutzung von Fotos gibt es keinerlei Einschränkungen. Auch mit der Teilnahme an Fotowettbewerben und der Eigenwerbung des Fotografen auf seiner Homepage hat der Tiergarten Schönbrunn kein Problem, solange die Wort- und Bildmarke "Tiergarten Schönbrunn" (Logo) nicht verwendet wird und nicht der Anschein erweckt wird, dass im Auftrag des Tiergartens fotografiert wurde.

Für kommerzielle Verwendung

Für die gewerbliche oder kommerzielle Nutzung von Aufnahmen unserer Tiere und Aufnahmen, auf denen der Tiergarten Schönbrunn als solcher erkennbar ist (Gebäude, Mitarbeiter, etc.), ist eine Freigabe durch den Tiergarten erforderlich. Darunter fällt insbesondere die Nutzung in Werbung und Sponsoring, auch auf Social-Media-Kanälen, sowie bei der Produktion von Büchern, Zeitschriften oder Kalendern für Dritte mit Gewinnerzielungsabsicht.